Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von
Neufahrzeugen
I.
1. Der Käufer ist an die Bestellung vier Wochen gebunden.
Die 4-Wochen-Frist beginnt mit dem Bestelldatum. Der Kaufvertrag ist
abgeschlossen, wenn die Verkäuferin die Annahme der Bestellung des näher
bezeichneten Kaufgegenstands innerhalb dieser Frist bestätigt hat oder die
Lieferung ausgeführt ist.
2. Übertragung von Rechten und Pflichten des Verkäufers aus
dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Käuferin.
II.
Der Preis des Kaufgegenstandes versteht sich ohne Skonto und
sonstige Nachlässe. Vereinbarte Nebenleistung (z. B. Überführungskosten) werden
zusätzlich berechnet.
III.
1. Der Kaufpreis und Preis für Nebenleistungen sind bei
Übergabe des Kaufgegenstandes spätestens jedoch acht Tage nach Zugang der
schriftlichen Bereitstellung und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung
zur Zahlung in bar fällig.
2. Sind zwischen Verkäufer und Käufer Teilzahlungen
vereinbart und ist der Käufer eine juristische Person oder ist der Kredit nach
dem Inhalt des Vertrages für seine bereits ausgeübte gewerbliche oder
selbstständige berufliche Tätigkeit bestimmt, wird die gesamte Restschuld
ohne Rücksicht auf die Fälligkeit etwaiger Wechsel einschließlich bis zum
Fälligkeitstag aufgelaufener vereinbarter Zinsen fällig, wenn der Käufer mit
mindestes zwei aufeinanderfolgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise und mindestens
10%, bei einer Laufzeit eines Kreditvertrages über drei Jahre mit 5% des
Teilzahlungspreises in Verzug ist.
Die gesamte Restschuld wird ferner fällig, wenn der
Verkäufer seine Zahlungen allgemein einstellt oder wenn über sein Vermögen das
Vergleichs- oder Konkursverfahren beantragt ist. Das gleiche gilt bei einer
natürlichen Person als Käufer, wenn der Kredit zur Aufnahme einer gewerblichen
oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit bestimmt ist und der
Barzahlungspreis 5.000,00 EUR übersteigt.
3. Statt die Restschuld zu verlangen, kann die Verkäuferin
unbeschadet ihrer Rechte aus Abschnitt VII, Ziffer 2 dem Käufer schriftlich
eine Nachfrist von zwei Wochen zur Zahlung des rückständigen Betrages setzen,
mit der Erklärung, dass sie bei Nichtzahlung innerhalb der Frist die Erfüllung
des Vertrags durch den Käufer ablehne.
Nach erfolgloser Nachfristsetzung ist die Verkäuferin
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung
zu verlangen.
Mit Ausübung einer der vorgenannten Varianten ist die
Erfüllung des Vertrags ausgeschlossen.
4. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach
besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen, unter Berechnung
aller Einziehungs- und Diskontspesen
5. Gegen die Ansprüche der Verkäuferin kann der Käufer nur
aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist, oder ein
rechtskräftiger Titel gegen die Verkäuferin vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht
des Käufers kann nur geltend gemacht werden, soweit es sich um Ansprüche aus
dem gegenständlichen Vertragsverhältnis handelt.
6. Verzugszinsen werden mit 5% per anno über dem jeweiligen
Basiszinssatz der EZB berechnet. Sie sind höher oder niedriger zu setzen, wenn
die Verkäuferin eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Käufer eine
geringere Belastung nachweist.
IV.
1. Verbindliche Liefertermine / Lieferfristen sind
schriftlich zu vereinbaren. Vereinbarte Liefertermine / Lieferfristen beginnen
mit Vertragsabschluss zu laufen. Werden nachträglich Vertragsänderungen
vereinbart, ist erforderlichenfalls gleichzeitig ein Liefertermin oder eine
Lieferfrist zu vereinbaren.
2. Höhere Gewalt oder bei der Verkäuferin oder deren
Lieferanten eintretenden Betriebsstörungen, z.B. durch Aufruhen, Streik,
Aussperrungen, welche die Verkäuferin ohne eigenes Verschulden vorübergehend
daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der
vereinbarten Termine oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern,
verändern die in Ziffer 1 genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch
diese Umstände bedingten Leistungsstörungen.
3. Angaben über die bei der Vertragsabschluss gültigen
Beschreibungen oder Lieferumfang, Aussehen, Leistung, Maße und Gewichte,
Betriebsstoffverbrauch, Betriebskosten usw., des Kaufgegenstandes sind
Vertragsinhalt. Sie sind als annähernd zu betrachten und keine zugesicherten
Eigenschaften, sondern dienen als Maßstab zur Feststellung, ob der
Kaufgegenstand gemäß Abschnitt VIII fehlerfrei ist, es sei denn, es ist eine
Zusicherung gegeben.
Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton,
sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers / Importeurs bleiben
während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Kaufgegenstand nicht erheblich
geändert wird und die Änderungen für den Käufer zumutbar sind.
Sofern die Verkäuferin oder der Hersteller / Importeur zur
Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstands Zeichen oder
Nummer gebraucht, können allein hieraus keine Rechte abgeleitet werden.
V.
1. Der Käufer hat das Recht, innerhalb von acht Tagen nach
der Bereitstellungsanzeige, den Kaufgegenstand am vereinbarten Abnahmeort zu
prüfen und die Pflicht, innerhalb dieser Fristsetzung, den Kaufgegenstand
abzunehmen.
2. Etwaige Probefahrt vor Abnahme ist in den Grenzen
üblicher Probefahrten, bis höchstens 20 km, zu halten.
3. Bleibt der Käufer mit der Abnahme des Kaufgegenstandes
länger als 14 Tage im Rückstand, so kann die Verkäuferin dem Käufer schriftlich
eine Nachfrist von 14 Tage setzen, mit der Erklärung, dass sie nach Ablauf
dieser Frist eine Abnahme ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Frist ist die
Verkäuferin berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen
Nichterfüllung zu verlangen.
Der Festsetzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der
Käufer die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert oder offenkundig auch
innerhalb der Zeit der Zahlung des Kaufpreises nicht im Stande ist. Bei
Fahrzeugen mit nicht gängiger Ausstattung, bei im Verkaufsgebiet der
Verkäuferin selten verlangten Fahrzeugtypen, bedarf es in diesem Fall auch
nicht der Bereitstellung.
4. Verlangt die Verkäuferin Schadensersatz, so beträgt
dieser 10% des vereinbarten Kaufpreises. Der Schadensersatz ist höher oder
niedriger auszusetzen, wenn die Verkäuferin einen höheren oder Käufer einen
geringeren Schaden nachweist.
VI.
Wird der Kaufgegenstand bei einer Probefahrt vor seiner
Abnahme vom Käufer oder seinem Beauftragtem gelenkt, so haftet der Käufer für
dabei am Fahrzeug entstehende Schäden. Probe- oder Überführungsfahrten, welche
mit einem roten Kennzeichen durchgeführt werden, sind nur
haftpflichtversichert.(Keine Teilkasko, keine Vollkasko!)
VII.
1. Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich, der Verkäuferin
aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen, Eigentum der Verkäuferin.
Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die die
Verkäuferin gegen den Käufer, im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z.B.
aufgrund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen, sowie sonstigen
Leistungen, nachträglich erwirbt.
Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen
Rechts, ein öffentliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag
zum Betreiben seines Handelsgewerbes gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt auch
für die Forderung aus den laufenden Geschäftsbeziehungen gegenüber dem Käufer.
Während der Dauer des Eigentumsvorbehalt steht das Recht zum
Besitz des Fahrzeugbriefs der Verkäuferin zu. Auf Verlangen des Käufers ist die
Verkäuferin zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der
Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen
erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus der laufenden
Geschäftsbeziehung anderweitig eine angemessene Sicherung besteht.
2. Die Verkäuferin kann den Kaufgegenstand herausverlangen,
wenn:
a) bei einem unter Abschnitt III, Ziffer 2, Abs. 1 genannte
Käufer, die dort erwähnten Voraussetzungen gegeben sind oder
b) bei einem unter Abschnitt III, Ziffer 3 genannten Käufer,
die dort erwähnten Voraussetzungen vorliegen oder jener Käufer die
eidesstattliche Versicherung abgegeben hat oder
c) der Käufer seiner Verpflichtung aus den nachstehenden
Ziffern 3 oder 4 oder trotz schriftlicher Aufforderung aus nachstehen der
Ziffer 6 nicht nachgekommen ist.
Zurückbehaltungsrechte des Käufers, die nicht auf dem
Kaufvertrag beruhen, sind ausgeschlossen.
Nimmt die Verkäuferin den Kaufgegenstand wieder an sich, so
sind Verkäuferin und Käufer sich darüber einig, dass die Verkäuferin dem Käufer
den gewöhnlichen Händlereinkaufswert des Kaufgegenstands zum Zeitpunkt des
Rücknahme vergütet. Auf Wunsch des Käufers, der nur unverzüglich nach Rücknahem
des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird nach der Wahl des Käufers ein
öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger beauftragt, der den
gewöhnlichen Verkaufswert ermittelt. Die Kosten der Beauftragten des
Sachverständigen trägt der Käufer.
Die Verkäuferin kann dem Käufer erneut schriftlich eine
angemessene Frist zur Erfüllung seiner Verpflichtungen setzen und ankündigen,
wenn der Käufer innerhalb der Frist seine Verpflichtungen erfüllt, die Rückgabe
des Kaufgegenstands unter Berücksichtigung des gezahlten Kaufpreises
anzubieten.
Außer im Fall des Abschnitt III, Ziffer 3, trägt der Käufer
sämtliche Kosten der Rücknahme der Verwertung des Kaufgegenstands. Die
Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5 % des Verwertungserlöses. Sie sind
höher oder niedriger anzusetzen, wenn sie Käuferin höhere oder der Käufer
niedrigere Kosten nachweist.
1. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist nur mit
vorheriger schriftlicher Zustimmung der Verkäuferin eine Veräußerung,
Verpfändung, Sicherheitsübereignung, Vermietung oder anderweitige, die
Sicherung des Verkäuferin beeinträchtigende Unterlassung oder Veränderung des
Kaufgegenstandes zulässig.
2. Bei Zugriff von Dritten, insbesondere bei Pfändung des
Kaufgegenstandes, oder bei Ausübung des Unternehmerpfandrechts einer Werkstatt,
hat der Käufer der Verkäuferin unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen,
sowie den Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt der Verkäuferin
hinzuweisen.
3. Wurde der Abschluss einer Vollkaskoversicherung
vereinbart, hat des Käufer diese unverzüglich für die Dauer des
Eigentumsvorbehalts mit einer angemessenen Selbstbeteiligung abzuschließen, mit
der Maßgabe, dass die Rechte aus dem Versicherungsvertrag der Verkäuferin
zustehen. Der Käufer ermächtigt die Verkäuferin, für sich einen
Versicherungsschein über die Fahrzeugvollversicherung zu beantragen und
Auskunft über das vorher genannte Versicherungsverhältnis einzuholen.
Kommt der Käufer dieser trotz schriftlicher Mahnung der
Verkäuferin nicht nach, kann diese selbst die Vollkaskoversicherung auf Kosten
des Käufers abschließen, die Versicherungsprämie verauslagen und als Teile der
Forderung aus dem Kaufvertrag einziehen.
4. Der Käufer hat die Pflicht, den Kaufgegenstand während
der Dauer des Eigentumsvorbehalts in ordnungsmäßigen Zustand zu halten und alle
vom Hersteller vorgesehenen Wartungsarbeiten und Instandsetzungen unverzüglich
von der Verkäuferin oder einer für die Betreuung des Kaufgegenstandes
anerkannten Werkstatt ausführen zu lassen.
5. Künftige Ansprüche gegen Versicherung /
Haftpflichtversicherung / juristische und natürliche Personen, die der Käufer
aufgrund Beschädigungen am vertragsgegenständigen Fahrzeug erwirbt, tritt der
Käufer bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses an die Verkäuferin ab,
sofern der volle Kaufpreis zum Zeitpunkt des Schadensereignisses noch nicht
bezahlt ist.
VIII.
Widerrufsrecht nur bei Verträgen, welche nicht bei uns im
Haus abgeschlossen werden, gemäß Fernabsatzgesetz: Sie können Ihre
Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform
(z.B. Brief, E-Mail), oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist
beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist
genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache an uns.
Widerrufsfolgen : Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits
empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Können Sie uns die empfangene Leistung
ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren,
müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen
gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren
Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre -
zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden,
indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles
unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Bei einer Rücksendung aus einer
Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu 40 Euro beträgt, haben Sie
die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten
Ware entspricht. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht
paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Ihr Widerrufsrecht
erlischt vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung
mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat,
oder Sie diese selbst veranlasst haben.
IX.
1.Die Verkäuferin leistet Gewähr für die Fehlerfreiheit
während der zwei Jahre seit Auslieferung des Kaufgegenstandes. Maßstab für die
Fehlerfreiheit ist der Stand der Technik für vergleichbare Fahrzeuge des Typs
oder des Gegenstands bei Auslieferung.
2. Der Käufer hat Anspruch auf Beseitigung von Fehlern und
durch sie an anderen Teilen des Kaufgegenstandes verursachten Schäden
(Nachbesserung).
1. Vor der Ausübung anderer Gewährleistungsrechte hat die
Verkäuferin des Recht der 3-fachen Nachbesserung.
Für die Nachbesserung gilt Folgendes:
a) Der Käufer kann seine Nachbesserungsansprüche
ausschließlich bei der Verkäuferin geltend machen. Der Käufer hat die
Verkäuferin von den vorhandenen Mängeln unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu
setzen. Nachbesserungen erfolgen nach den technischen Erfordernissen durch
Ersatz oder Instandhaltung fehlerhafter Teile ohne Berechnung derjenigen
Aufwendungen, die zum Zweck der Nachbesserung erforderlich sind, insbesondere
Arbeits- und Materialkosten. Ersetzte Teile werden Eigentum der Verkäuferin,
sofern die Sache gem. Abschnitt VII veräußert worden ist.
b) Werden durch die Nachbesserung zusätzliche Hersteller /
Importeure vorgeschriebener Wartungsarbeiten erforderlich, übernimmt der Käufer
die anfallenden Kosten, einschließlich der Kosten benötigter Materialien und
Schmierstoffe.
c) Für die bei der Nachbesserung eingebauten Teile wird bis
zum Ablauf der Gewährleistungsfrist des Kaufgegenstandes Gewähr aufgrund des
Kaufvertrages geleistet.
4.Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der
Fehler oder der Schaden dadurch entstanden ist , dass
a) der Käufer trotz Aufforderung nicht unverzüglich
Gelegenheit zur Nachbesserung gibt oder
b) der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder
überbeansprucht worden ist, z.B. bei motorsportlichen Wettbewerben oder
c) der Kaufgegenstand zuvor in einem Betrieb, der für den
Käufer erkennbar vom Hersteller / Importeur für die Betreuung nicht anerkannt
und nicht sachgemäß instandgesetzt , gewartet oder gepflegt worden ist oder
d) in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, deren
Verwendung der Hersteller / Importeur nicht genehmigt hat oder der
Kaufgegenstand in einer vom Hersteller / Importeur nicht genehmigten Weise
geändert worden ist oder
e) der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung
und Pflege des Kaufgegenstandes nicht befolgt hat.
5. Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung
ausgeschlossen.
6. Die vorstehend genannten Gewährleistungsansprüche
verjähren mit Ablauf der Gewährleistungsfrist gem. Ziffer 1.
X.
1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus
der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten, einschließlich Wechsel- und
Scheckforderungen, ist ausschließlich der Gerichtsstand der Verkäuferin
maßgebend.
2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
XI.
Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Wir sind bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren bei
einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
XII.
Datenschutzerklärung
Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass seine persönlichen
Daten, soweit sie zur Geschäftsabwicklung erforderlich sind, gemäß den
datenschutzrechtlichen Bestimmungen vom Verkäufer erhoben, verarbeitet und
genutzt werden. Diese Einwilligung kann jeder Zeit per Email oder schriftlich
widerrufen werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf gebrauchter
Fahrzeuge
I.
Nachstehende allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für den
Verkauf gebrauchter Fahrzeuge.
II.
1. Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem
Kaufvertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmungen der Verkäuferin.
2. Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen.
Dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen, sowie für nachträgliche
Vertragsänderungen.
3. Sollte der Käufer das Fahrzeug 14 Tage nach
Kaufvertragsabschluss nicht abgenommen haben, ist die Verkäuferin durch
schriftliche Erklärung zum Rücktritt berechtigt.
4. Macht die Verkäuferin von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch,
kann sie vom Käufer pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 10% des
vereinbarten Kaufpreises verlangen. Der Schadensersatzes ist höher oder
niedriger anzusetzen, wenn die Verkäuferin einen höheren oder der Käufer einen
geringeren Schaden nachweist.
III.
Der Kaufpreis des Kaufgegenstandes versteht sich ohne Skonto
und sonstige Nachlässe, bezogen auf den Kaufpreis. Vereinbarte Nebenleistungen
werden zusätzlich berechnet.
IV.
1. Der Verkäufer und die Entgelte für Nebenleistungen sind
bei Übergabe des Kaufgegenstandes bar zur Zahlung fällig, soweit nicht anders
vereinbart.
2. Besteht zwischen der Verkäuferin und dem Käufer
hinsichtlich des Kaufpreises eine Teilzahlungsvereinbarung und ist der Käufer
eine juristisch Person oder eine selbstständige berufliche Tätigkeit ausübt,
wird der gesamte Restkaufpreis ohne Rücksicht auf die Fälligkeit etwaiger
Wechsel einschließlich bis zum Fälligkeitsdatum angelaufener vereinbarter
Zinsen fällig, wenn der Käufer mindestens zwei aufeinanderfolgenden
Teilratenzahlungen ganz oder teilweise, mit mindestens 10%, bei einer Laufzeit
des Kreditvertrages über drei Jahre mit 5% des Teilzahlungspreises in Verzug
ist. Die gesamte Restforderung wird ferner fällig, wenn der Käufer seine
Zahlung allgemein einstellt oder wenn über sein Vermögen ein Vergleichs- oder
Konkursverfahren beantragt ist.
Das gleiche gilt bei einer natürlichen Person als Käufer,
wenn der Kredit zur Aufnahme einer gewerblichen oder selbstständigen
beruflichen Tätigkeit bestimmt ist und der Barzahlungspreis 5.000,00 EUR
übersteigt. Statt die Restforderung zu verlangen, kann die Verkäuferin dem
Käufer schriftlich eine Nachfrist von zwei Wochen zur Zahlung des rückständigen
Betrages setzen, mit der Erklärung, dass sie bei Nichteinhaltung innerhalb der
Frist die Erfüllung des Vertrags durch den Käufer ablehne. Nach erfolglosem Ablauf
der Nachfrist ist die Verkäuferin berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom
Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Der Anspruch auf Erfüllung ist dann ausgeschlossen.
Eine zwischen der Verkäuferin und dem Käufer getroffene
Vereinbarung von Teilzahlung, die nicht unter Ziffer 2 fällt, kann die
Verkäuferin kündigen und die Zahlung der Restforderung verlangen, wenn
- der Käufer mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden
Teilzahlungen ganz oder teilweise in Verzug kommt und der rückständige Betrag
mindestens 10%, bei einer Laufzeit der Teilzahlung von mehr als drei Jahren
mindestens 5% des Teilzahlungspreises beträgt und die Verkäuferin dem Käufer
erfolglos eine zweiwöchige Frist zur Zahlung des rückständigen Betrages mit der
Erklärung gesetzt hat, dass sie bei Nichtzahlung innerhalb der Frist die
gesamte Restforderung verlangt werde.
Verlangt die Verkäuferin die Zahlung der Restforderung, so
vermindert sich diese um die Zinsen und sonstigen laufzeitabhängigen Kosten der
Teilzahlung, deren gestaffelte Berechnung auf die Zeit nach der Fälligkeit der
Restschuld entfallen. Statt die Zahlung der Restforderung zu verlangen, kann
die Verkäuferin erklären, wenn der Käufer mit mindestens zwei
aufeinanderfolgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise in Verzug ist bzw. kommt
und der rückständige Betrag mindestens 10%, bei einer Laufzeit der Teilzahlung
von mehr als drei Jahren mindestens 5% des Teilzahlungspreises beträgt, dass
sie bei Nichtzahlung innerhalb der Nachfrist die Erfüllung des Vertrages durch
den Käufer ablehne und von diesem zurücktrete. Nach erfolglosem Ablauf der
Nachfrist kann die Verkäuferin durch schriftliche Erklärung vom Vertrag
zurückzutreten, womit der Anspruch auf Erfüllung ausgeschlossen wird.
1. Schecks und Wechsel werden nur nach besonderen
Vereinbarungen und nur zahlungshalber angenommen, unter Berechnung aller
Einziehungs- und Diskontspesen.
2. Gegen die Ansprüche der Verkäuferin kann der Käufer nur
dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein
rechtsfähiger Titel vorliegt. Ein Zurückhaltungsrecht kann er nur geltend
machen, soweit es auf Ansprüche auf dem Kaufvertrag beruht.
3. Verzugszinsen werden mit 5% per anno über den aktuellen
Basiszinssatz der EZB berechnet. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn
die Verkäuferin eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Käufer eine
geringere Belastung nachweist.
V.
1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich, der
Verkäuferin aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen, Eigentum der
Verkäuferin. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch für alle Forderungen bestehen,
die die Verkäuferin gegen den Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand,
z.B. aufgrund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen, sowie sonstige
Leitungen nachtäglich erwirbt.
Ist der Käufer eine juristische Person oder ein Kaufmann bei
dem der Vertrag zum Betrieb eines Handelsgewerbes gehört, gilt der
Eigentumsvorbehalt auch für die Forderungen, die die Verkäuferin aus einer
laufenden Geschäftsbeziehung gegenüber dem Käufer hat. Während der Dauer des
Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefs der
Verkäuferin zu.
2. Die Verkäuferin kann den Kaufgegenstand herausverlangen,
wenn
a) bei einem unter Abschnitt IV, Ziffer 2 Abs. 1 genannten
Käufer, die dort beschriebenen Voraussetzungen gegeben sind oder
b) bei einem unter Abschnitt IV, Ziffer 3 genannten Käufer,
die dort erwähnten Voraussetzungen vorliegen oder jener Käufer die
eidesstattliche Versicherung abgegeben hat oder
c) der Käufer seiner Verpflichtung aus den nachstehenden
Ziffern 3 oder 4 trotz schriftlicher Aufforderung aus nachstehender Ziffer 6
nicht nachkommt.
Zurückbehaltungsrechte des Käufers, die nicht auf dem
Kaufvertrag beruhen, sind ausgeschlossen.
Nimmt die Verkäuferin den Kaufgegenstand wieder an sich, so
sind Verkäuferin und Käufer sich darüber einig, dass die Verkäuferin dem Käufer
den gewöhnlichen Händlereinkaufswert des Kaufgegenstands zum Zeitpunkt der
Rücknahme vergütet. Die durch den Käufer bezogenen Nutzungen sind angemessen zu
vergüten.
Die Verkäuferin kann dem Käufer erneut schriftlich eine
angemessene Frist zur Erfüllung seiner Verpflichtungen setzen und ankündigen,
wenn der Käufer innerhalb der First seine Verpflichtungen erfüllt, dass sie die
Rückgabe des Kaufgegenstandes unter der Berücksichtigung des gezahlten
Kaufpreises anbieten werde.
Der Käufer trägt sämtliche Kosten der Rücknahme und der
Verwertung des Kaufgegenstandes . Die Verwertungskosten betragen ohne weitere
Nachweise 5% des Verwerterlöses. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn
die Verkäuferin höhere oder der Käufer niedrigere Kosten nachweist. Etwaige
Sachverständigen- oder Gutachterkosten, die für die Bewertung des
Kraftfahrzeuges erforderlich werden, sind vom Käufer zu tragen.
Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist nur mit
vorheriger schriftlicher Zustimmung der Verkäuferin eine Veräußerung,
Verpfändung, Sicherheitsübereignung, Vermietung oder anderweitige, die
Sicherung der Verkäuferin beeinträchtigende Überlastung oder Veränderung des
Kaufgegenstandes zulässig.
1. Bei Zugriff von Dritten, insbesondere bei Pfändungen des
Kaufgegenstandes, oder bei Ausübungen des Unternehmenspfandrechts einer
Werkstatt, hat der Käufer der Verkäuferin unverzüglich schriftlich Mitteilung
zu machen, sowie den Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt der
Verkäuferin hinzuweisen.
2. Der Käufer hat die Pflicht, den Kaufgegenstand während
der Dauer des Eigentumsvorbehalts in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und alle
vom Hersteller vorgesehene Wartungsarbeiten und Instandsetzungen unverzüglich
von der Verkäuferin oder einer für die Betreuung des Kaufgegenstandes
anerkannten Werkstatt ausführen zu lassen.
3. Künftige Ansprüche gegen Versicherung /
Haftpflichtversicherung / juristische und natürliche Personen, die der Käufer
aufgrund Beschädigungen am vertragsgegenständigen Fahrzeug erwirbt, tritt der
Käufer bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses an die Verkäuferin ab,
sofern der volle Kaufpreis zum Zeitpunkt des Schadensereignisses noch nicht
bezahlt ist.
Wird der Kaufgegenstand bei einer Probefahrt vor seiner
Abnahme vom Käufer oder seinem Beauftragtem gelenkt, so haftet der Käufer für
dabei am Fahrzeug entstehende Schäden. Probe- oder Überführungsfahrten, welche
mit einem roten Kennzeichen durchgeführt werden, sind nur
haftpflichtversichert. (Keine Teilkasko, keine Vollkasko!)
VI.
Die Gewährleistung beträgt bei gebrauchten Fahrzeugen 12
Monate. Mündliche Angaben der Verkäuferin über Gewicht, Dimension, Zahl der PS,
Baujahr, Typ, Betriebsstoffverbräuche, Dauer und Maß der Benutzung sind
unverbindlich und nur als annähernd zu betrachten.
VII.
Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund,
sind ausgeschlossen
VIII.
Widerrufsrecht nur bei Verträgen, welche nicht bei uns im
Haus abgeschlossen werden, gemäß Fernabsatzgesetz:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen
ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail), oder durch
Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt
dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige
Absendung des Widerrufs oder der Sache an uns.
Widerrufsfolgen :
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits
empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Können Sie uns die empfangene Leistung
ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren,
müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen
gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren
Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre -
zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden,
indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles
unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Bei einer Rücksendung aus einer
Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu 40 Euro beträgt, haben Sie
die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten
Ware entspricht. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht
paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Ihr
Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen
Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat, oder Sie diese selbst
veranlasst haben.
IX.
Erfüllungsort für die Leistungen aus vorher genanntem
gegenseitigen Vertrag ist der Sitz der Verkäuferin.
1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus
dem gegenseitigen Vertrag, einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen, ist
ausschließlich der Gerichtsstand der Verkäuferin maßgebend.
Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
X.
Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Wir sind bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren bei
einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
XII.
Datenschutzerklärung
Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass seine persönlichen
Daten, soweit sie zur Geschäftsabwicklung erforderlich sind, gemäß den
datenschutzrechtlichen Bestimmungen vom Verkäufer erhoben, verarbeitet und
genutzt werden. Diese Einwilligung kann jederzeit per Email oder schriftlich
widerrufen werde
